Wer ein Mietverhältnis eingeht, erhält eine Reihe von Rechten, die sich in Bezug auf die Immobilie und ihre Nutzung ergeben. Gleichermaßen gehen damit auch Pflichten einher, damit Sie Ihren Teil der Mietvereinbarung erfüllen. Um welche Rechte und Pflichten es konkret geht, hat das Team von Gerl Immobilien aus Salzburg hier zusammengefasst.
Das zentrale Recht, das sich aus dem Mietvertrag ergibt, ist das Nutzungsrecht. Es erlaubt, die im Mietvertrag beschriebene Immobilie zu nutzen - in der Regel alleine, sprich ohne weitere Mitmieter, wenn es sich nicht beispielsweise um eine Wohngemeinschaft handelt. Im Mietvertrag können ergänzend weitere Nebenräume erwähnt werden, die ebenfalls genutzt werden können. Dazu gehören Kellerabteile, Garagen oder Wäscheräume. Der Vermieter darf Ihnen den Zugang zur Immobilie nicht verwehren und sich auch keinen Zugang zu den Räumen verschaffen. Um den Zugang zu ermöglichen, steht Ihnen das Recht auf die benötigten Schlüssel inklusive eines Reserveschlüssels zu.
Werden im Mietvertrag Angaben zum Zustand der Immobilie gemacht, müssen diese Angaben auch seitens des Vermieters eingehalten werden. Wurde die Wohnung beispielsweise nicht frisch gestrichen übergeben, obwohl dies im Mietvertrag festgehalten wurde, haben Sie das Recht, die Umsetzung der Renovierungsarbeiten einzufordern oder einen finanziellen Ausgleich einzufordern. Ähnliches gilt, wenn im Laufe des Mietverhältnisses Mängel auftreten. Unter Umständen ist dann sogar eine Kürzung des Mietzinses von Ihrer Seite aus möglich. Zu den genauen Bedingungen sollte aber im Fall der Fälle ein juristischer Rat eingeholt werden.
Um von den Rechten Gebrauch zu machen, müssen Sie den vereinbarten Mietzins pünktlich überweisen. Mit der gemieteten Immobilie und den damit verbundenen Gegenständen müssen Sie sorgsam umgehen. Dazu gehört auch, dass größere Umbauten zuvor mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Gegen eine individuelle Wandfarbe ist in der Regel nichts einzuwenden. Anders sieht es zum Beispiel mit einer Veränderung des Bodenbelags aus.
Auch besteht eine sogenannte Duldungspflicht. Manche Maßnahmen, die der Vermieter durchführen möchte, müssen von Ihnen als Mieter geduldet werden. Dazu gehören notwendige Reparaturen oder Maßnahmen, die der Verbesserung und Instandhaltung der Immobilie dienen. Tritt ein Schaden auf, müssen Sie darüber hinaus Ihren Vermieter umgehend informieren, damit dieser sich um die Behebung kümmern kann.
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